Letzten Montag, 7. März 2016, hat sich im kleinen Versammlungssaal der Gemeinde Neumarkt die „Mobilitätsgruppe Unterland” getroffen. Gekommen waren Bürgermeister und für die Mobilität zuständige Gemeindereferenten und -referentinnen von Truden, Kurtatsch, Tramin, Altrei, Auer, Branzoll, Aldein und Salurn. Eingeladen hatte Verena Pedri, Gemeindereferentin von Neumarkt und ehemalig Vorsitzende des Jugendzentrums Point Neumarkt, und dabei war auch Heinz Dellago, vom Amt für Mobilität, der u.a. die Fahrpläne koordiniert und zu den vorgebrachten Anliegen Frage und Antwort stand .
Die beiden Tagesordnungspunkte: „Nightliner” und der „City-Bus”.
Zum „Nightliner Unterland” wurde festgestellt, dass seit dem neuen Fahrplan (Dezember 2015), die Zubringerdienste von und nach Graun/Penon, Laag, Buchholz, Montan, Truden, Altrei, Radein und Aldein abgesetzt wurden, weil der Dienst zu wenig genutzt wurde. Die Tatsache, dass es seither nur eine Rückmeldung gab, bestätigt die Einschätzung, dass dieser Dienst nicht angenommen wurde.
Bezüglich „Nightliner Unterland” wurden auch zwei unserer Nachfragen beantwortet: Die direkte Verbindung nach Brixen oder Meran ist bis auf weiteres noch nicht möglich, weil die Abschnitte Bozen-Waidbruck/Brixen, Bozen-Meran und das Wipptal noch nicht mit einer „Nightliner”-Linie (direkt) bedient werden.
Die Einrichtung eines landesweiten „Nightliner”-Dienstes für Freitag liegt in der Entscheidungsgewalt der Landespolitik, weil sich die beträchtlichen Kosten verdoppeln würden. Die Verwirklichung beider Punkte liegen also noch in ferner Zukunft.
Was den „City-Bus” im Unterland betrifft, so wird in den nächsten Wochen ein neues Konzept vorgelegt werden, das sich auf das neue Mobilitätsgesetz bezieht, das seit Ende 2015 vorliegt. Es wird kleinere Anpassungen geben, und es wird auch versucht, auf gewünschte Verbesserungen, wie etwa die Verlängerung des „Überetsch Express” nach Kurtatsch oder funktionierende Anschlüsse an wichtige Züge in Auer, einzugehen. Die Änderungen werden mit dem neuen Fahrplan im Dezember 2016 in Kraft treten. (rhd)